Ihr Anwalt für Datenschutz

Ddie EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO bzw. englisch GDPR) gilt nun schon seit einigen Jahren und dennoch sind viele Unternehmen bei deren (richtigen) Umsetzung weiterhin überfordert.

Matutis - Anwalt für Datenschutz

So gern ich als Anwalt Gesetze und Verordnungen mag, so sehr verstehe ich als Unternehmer aber auch, dass diese oft einen immensen bürokratischen Aufwand bedeuten, dessen Sinn sich nicht immer erschließt.

Gerade deswegen haben wir Ihnen die nachstehenden drei einfachen aber umfassenden Datenschutz-Pakete geschnürt. Ihr Unternehmen kann hierdurch von unserem rechtlichen Know-how profitieren und wird durch uns so einfach und unkompliziert wie möglich DSGVO-konform handeln.

Vertrauen Sie in Datenschutzangelegenheiten jemandem, der sich auskennt. Auch wenn es sich bei den drei Paketen jeweils um Pauschalangebote handelt, heißt dies nicht, dass jedes Unternehmen und Mandant gleichbehandelt wird. Wir holen Sie dort ab, wo Sie juristisch gerade stehen und führen Sie auf den Level des Datenschutzsicherheit.

Ob dies durch reine Onlinekommunikation, E-Mails, Telefonate oder Besprechungen in der Kanzlei erfolgt, hängt im Wesentlichen davon ab, auf welche Weise es am einfachsten ist Ihnen bei der konkreten Umsetzung der datenschutzrechtlichen Regelungen von dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) über die DSGVO bis hin zur ePrivacyVO zu helfen.

Damit diese Vorschriften für Ihr Unternehmen nicht ein Buch mit sieben Siegeln sind und die Umsetzungskosten für Sie zumindest den juristischen Beistand betreffend kalkulierbar bleiben, bietet meine Kanzlei folgendes datenschutzrechtliches Einstiegspaket an:

Datenschutzpaket „Website absichern“

Für alle Unternehmen, die eine DSGVO-konforme Website und damit Abmahnschutz in der Außendarstellung wünschen. Wir prüfen Ihre Website datenschutzrechtlich auf Herz und Nieren, erstellen die erforderlichen datenschutzrechtlichen Texte (Datenschutzerklärung, ggf. Cookie-Banner) und dann kontrollieren wir abschließend noch, ob Sie alle datenschutzrechtlichen Mängel abgestellt haben.

Soweit für Ihr Unternehmen erforderlich, besteht darüber hinaus die Möglichkeit einen Vertrag zur Benennung als externen Datenschutzbeauftragten abzuschließen.